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Einkaufsbedingungen

1. Grundsätzliches

Für unsere Bestellungen und Abschlüsse gelten nur unsere Einkaufsbedingungen. Von diesen abweichende Verkaufsbedingungen des Lieferers oder sonstige im Zusammenhang mit einer Bestellung bzw. Abschluss stehende Vereinbarungen sind nur dann für uns verbindlich, wenn sie als Zusatz zu unseren Einkaufsbedingungen schriftlich von uns bestätigt werden.

 

2. Bestellung

Nur schriftlich erteilte und unterschriebene Bestellungen bzw. Abschlüsse sind gültig. Telefonische und mündliche Bestellungen binden uns nur, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

 

3. Auftragsbestätigung

Innerhalb von 5 Tagen erwarten wir eine schriftliche Auftragsbestätigung mit verbindlichen Lieferterminen.

 

4. Preis

Preiserhöhungen müssen von uns schriftlich bestätigt werden. Sollte die Marktlage eine Preisreduzierung gestatten, so ist der vereinbarte Preis entsprechend herabzusetzen. Das gleiche gilt bei Jahresbestellungen. Kommt eine Einigung über den neuen Preis nicht zustande, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen ist, verstehen sich die Preise frei Haus einschließlich Verpackung.

 

5. Lieferung

Abweichungen von unseren Bestellungen oder Abschlüssen sind nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Der Lieferer ist verpflichtet, die in der Bestellung oder in sonstigen Vereinbarungen angegebenen Liefertermine genau einzuhalten. Werden diese Termine aus einem vom Lieferer mitzuteilenden Umstand nicht eingehalten, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl vom Vertrag zurückzutreten und uns von dritter Seite Ersatz zu beschaffen oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche werden davon nicht berührt. Mehrkosten, die durch verspätete Lieferungen oder Leistungen entstehen, hat uns der Lieferer zu ersetzen. Die Annahme einer nicht termingerechten Lieferung oder Leistung beinhaltet keinen Verzicht auf Ersatzansprüche. Höhere Gewalt entlastet den Lieferer nur, wenn er uns unverzüglich benachrichtigt.

 

6. Rechnung

Die Rechnung wünschen wir in zweifacher Ausführung. Sie muss mit den in der Bestellung vorgeschriebenen Nummern und Bezeichnungen übereinstimmen.

 

7. Qualitätsforderungen

Der Lieferer ist verpflichtet, die für seine Leistungen geforderten technischen Vorschriften einzuhalten und die Qualität entsprechend den Qualitätssicherungsvorschriften zu sichern.

 

8. Abnahme

Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, unvorhergesehene und unvermeidbare Montagebehinderung und andere Faktoren, welche eine Verringerung unseres Bedarfs zur Folge haben, befreien uns ebenso wie Fälle höherer Gewalt von der Verpflichtung zur Abnahme.

 

9. Produkthaftung

Werden wir wegen Verletzung behördlicher Sicherheitsvorschriften oder ähnlichen nach in- oder ausländischem Recht in Anspruch genommen (Produkthaftung), so muss der Lieferant für den uns entstandenen Schaden aufkommen, soweit seine Lieferungen oder sein Verhalten fehlerhaft und für den Schaden ursächlich waren.

 

10. Gefahrenübergang

Für den Gefahrenübergang bei zufälligem Untergang oder zufälliger Verschlechterung der Ware gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

11. Zahlungsbedingungen


Wenn keine besonderen Vereinbarungen getroffen werden, bezahlen wir Rechnungen wie folgt: Innerhalb von 20 Tagen abzgl. 3 % Skonto, oder von 40 Tagen abzgl. 2 % Skonto oder nach 60 Tagen netto, jeweils nach Wareneingang.

 

12. Beistellung

Stoffe oder Teile, die wir beistellen, bleiben unser Eigentum und dürfen nur nach unseren Bestimmungen verwendet werden. Wir sind Miteigentümer an den unter Verwendung der von uns beigestellten Stoffe oder Teile hergestellten Erzeugnisse im Verhältnis des Wertes der Beistellung zum Wert des Gesamterzeugnisses.

 

13. Vorbehalt

Die Ware wird von uns unter dem Vorbehalt einer Untersuchung von Richtigkeit und Tauglichkeit abgenommen. Für Mängel, gleichgültig ob sie sofort oder erst später erkennbar sind, haftet der Lieferer über die Dauer der Gewährfrist insofern, als wir unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen Rechtshilfen berechtigt sind, nach unserer Wahl kostenlose Ersatzlieferung, kostenlose Berichtigung der Mängel oder einen angemessenen Preisnachlass zu fordern.

 

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Ort, an den die Ware entsprechend unseren Angaben zu liefern ist. Gerichtsstand ist Karlsruhe.

 

DAVVM GmbH

Stand: September 2018

Kontakt: info@localapplicator.com

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